Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der CBAM der EU besteuert importierte Güter entsprechend ihrer CO2-Emissionen und sorgt für fairen Wettbewerb zwischen Herstellern. Es werden Anreize für kohlenstoffarme Innovationen geschaffen, um den Klimawandel abzuschwächen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) sorgt dafür, dass importierte Waren in der EU die gleichen Klimakosten tragen wie europäische Produkte. Zukünftig müssen Importeure die bei der Produktion entstehenden CO₂-Emissionen ihrer Waren melden und entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben.

Warum wurde der CBAM eingeführt?

Das Ziel ist es, den globalen Klimawandel einzudämmen, Carbon Leakage zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und ausländischen Herstellern zu gewährleisten. Gleichzeitig schafft er Anreize für Unternehmen, ihre Produktion klimafreundlicher zu gestalten und Lieferketten transparenter zu machen.

Welche Regelungen gelten ab 1. Januar 2026?

Ab 1.  Januar 2026 startet der CBAM-Echtbetrieb. Waren, die unter CBAM fallen, dürfen nur noch in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Anmelder als „zugelassener CBAM-Anmelder“ registriert ist. In der Regel ist dies der Importeur oder ein bevollmächtigter Vertreter mit Sitz in der EU. Das CBAM-Übergangsregister und die Quartalsberichte werden durch das CBAM-Register und Jahresberichte ersetzt. Eine Registrierung im CBAM-Übergangsregister ist nicht mehr ausreichend für 2026.

In der Zollanmeldung muss eine gültige CBAM-Kontonummer angegeben werden. Über dieses Konto werden später die benötigten CBAM-Zertifikate verwaltet und eingelöst. Einmal jährlich müssen zugelassene Anmelder die Menge der importierten Waren sowie die darin enthaltenen direkten und indirekten Treibhausgasemissionen melden. Auf dieser Basis wird die erforderliche Anzahl an CBAM-Zertifikaten berechnet. Der Preis orientiert sich am wöchentlichen Durchschnitt der EU-ETS-Zertifikate, die im europäischen Emissionshandel gehandelt werden.

Welche Waren sind betroffen?

Der CBAM betrifft vor allem energieintensive Branchen wie die Stahl-, Zement- und Chemieindustrie, da sie einen erheblichen Anteil der industriellen CO₂-Emissionen verursachen. Konkret gilt er für Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

Langfristig plant die EU, den CBAM schrittweise auf weitere Branchen und Produktgruppen auszuweiten.

Verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten ist der Importeur, der die Waren in die EU einführt. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen Geldbußen zwischen zehn und fünfzig Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen.

So funktioniert der CBAM in der Praxis

  • Daten sammeln: Der Importeur erfragt CO₂-Daten vom Hersteller, dokumentiert sie und meldet sie elektronisch über das CBAM-Register.

  • Zertifikate erwerben: Für jede Tonne CO₂-Emission der importierten Ware muss ein entsprechendes Zertifikat erworben werden.

  • Zahlungen abwickeln: Die Kosten orientieren sich am aktuellen EU-ETS-Preis und werden über das CBAM-Konto abgewickelt.

  • Reporting: Jährlich meldet der Importeur die Mengen und Emissionen, um die erforderliche Anzahl an Zertifikaten zu bestätigen.

Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten können

  • Prüfen Sie, welche Waren, zu welchen Mengen, vom CBAM betroffen sind. Unternehmen mit einer jährlichen Importmenge von unter 50 Tonnen fallen nicht unter CBAM.

  • Erfassen Sie die CO₂-Werte Ihrer Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette.

  • Registrieren Sie sich frühzeitig als zugelassener CBAM-Anmelder und richten Sie ein CBAM-Konto ein.

Wussten Sie, dass CBAM und ETS-Zuschlagsgebühr miteinander verbunden sind?

Beide Maßnahmen sind Teil des Fit-for-55-Klimaschutzpakets der EU und sollen eine Verlagerung von CO2-Emissionen verhindern, da die EU im weltweiten Vergleich sehr ehrgeizige, klimapolitische Ziele verfolgt.

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