Passive Veredlung
Die passive Veredelung ist ein zollrechtliches Verfahren, das es ermöglicht, Waren aus der Europäischen Union (EU) vorübergehend auszuführen, um sie im Ausland zu bearbeiten, zu reparieren oder weiterzuverarbeiten. Nach Abschluss der Arbeiten können die bearbeiteten Waren wieder in die EU eingeführt werden. Der große Vorteil dieses Verfahrens ist, dass bei der Wiedereinfuhr in die EU nur Zölle und Steuern auf den Wert der durchgeführten Bearbeitungen oder Reparaturen erhoben werden, nicht aber auf den gesamten Wert der Ware. Das Verfahren wird häufig in der Industrie genutzt, wenn es im Ausland kostengünstiger ist, bestimmte Produktionsschritte durchzuführen, wie z. B. Reparaturen oder Veredelungen von Halbfabrikaten.